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Bundeskabinett beschließt Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz

Pferdehalter fordern einen konsequenten Schutz vor dem Wolf. - Foto: Christel SAGNIEZ from Pixabay (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Pferdehalter fordern einen konsequenten Schutz vor dem Wolf. - Foto: Christel SAGNIEZ from Pixabay

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) begrüßt grundsätzlich die Entscheidung des Bundeskabinetts, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen und damit die Grundlage für ein regionales Wolfsmanagement zu schaffen. Damit wird anerkannt, dass die zunehmende Ausbreitung des Wolfs zu ernsthaften Problemen für Weidetierhalter in Deutschland geführt hat. Insbesondere Pferdehalter sehen sich wachsenden Herausforderungen gegenüber, die von Verletzungen und Traumata bei Weidetieren bis hin zu erheblichen Investitionen in Schutzmaßnahmen reichen.

 

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Ländern ein regionales Bestandsmanagement zu ermöglichen. In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. Zudem wird die rechtssichere Entnahme von Wölfen erleichtert, wenn Herdenschutzmaßnahmen überwunden wurden. In Regionen, in denen Herdenschutz nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, wie etwa in alpinen Gebieten oder an Deichen, sollen ebenfalls Entnahmen zum Schutz der Weidetiere ermöglicht werden. Die Finanzierung des Herdenschutzes, soll verbessert werden, um die Förderung präventiver Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde fortzuführen.

 

Aus Sicht der FN geht der aktuelle Gesetzentwurf jedoch nicht weit genug. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme mit der Pferdeland Niedersachsen GmbH zur Änderung des Bundesjagdgesetzes hat die FN an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat vor dem Kabinettsbeschluss appelliert, dass Wölfe, die in der Lage sind, größere Weidetiere wie Pferde oder Rinder zu verletzen oder zu töten, auch ohne ein Vorhandensein weiterer wolfsabweisender Maßnahmen konsequent als Problemwölfe eingestuft und ohne weitere Auflagen entnommen werden können. Das Gleiche gilt für Wölfe, die sich Personen mit und zu Pferd annähern oder diese verfolgen. „Erst wenn dieser Forderung nachgekommen wird, können auch Rinder- oder Pferdehalter wieder besser schlafen“, so Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer Bereich Zucht der FN.

 

Die FN sieht in der Gesetzesänderung zwar einen wichtigen Schritt, mahnt jedoch an, Tierwohl, Rechtssicherheit und das Sicherheitsgefühl der Weidetierhalter noch stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Die FN fordert daher Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren.

 

 fn-press/USC

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