Positiver Medikationsbefund
Im Rahmen des Schaufensters der Besten werden seit einigen Jahren alle gekörten Reitpferdehengste einer routinemäßigen Medikationskontrolle unterzogen. Diese Untersuchungen haben einen Befund hervorgebracht. Bei der Katalognummer Nr. 41 von Quaterback x Damsey (Aussteller Stiftung BHLG Neustadt) kam es zu einer unerlaubten Medikation mit dem Wirkstoff Meloxicam. Unerlaubte Medikation ist die Verwendung von Substanzen, die in der Liste II der ADMR aufgeführt sind. Außerhalb einer Körveranstaltung können diese Substanzen zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden. Werden sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Körung eingesetzt, wird dies als Regelverstoß gewertet.
Der Aussteller, das Brandenburgische Haupt- und Landgestüt in Neustadt (Dosse), hat sein Recht auf Öffnung der B-Probe in Anspruch genommen, die ebenfalls positiv war. Die entsprechenden Schritte nach den Medikationsbestimmungen der DSP-Körordnung sind eingeleitet. Das Körurteil wird mit sofortiger Wirkung aberkannt, sowie eine Sperrfrist von sechs Monaten zur Wiedervorstellung des Hengstes wirksam. Die weitere Vorgehensweise wird durch eine Schiedskommission bearbeitet.