Stutbucheintragung

Um eine Stute als Zuchtstute eintragen zu lassen, werden Stuten im Alter ab 3 Jahren auf einer Stutenbucheintragung (SBA) oder aber Fohlenschau vorgestellt. Dort werden die Stuten an der Hand im Schritt und im Trab auf der Dreiecksbahn vorgestellt und durch die Kommission bewertet. Vergeben werden hier sechs Noten für Rasse- und Geschlechtstyp, Qualität des Körperbaues, Korrektheit Fundament und Gang, Schritt, Trab und Gesamteindruck. Sollten es die Gegebenheiten vor Ort hergeben, werden die Stuten zudem auch noch freilaufend im Galopp bewertet. Zusätzlich findet ein Abgleich der Identitätsmerkmale laut Equidenpass wie Farbe, Chipnummer und Abzeichen statt.

 

Im Rahmen der Stutbuchaufnahme erfolgt ebenfalls die Einteilung der Stute in die Hauptabteilung (Stutbuch I, Stutbuch II oder Anhang) oder die besondere Abteilung (Vorbuch). Die Abteilungen unterscheiden sich insbesondere in den abstammungsmäßigen Voraussetzungen und den Mindeststandards des Exterieurs. Dies ist in den Zuchtprogrammen der jeweiligen Pferderasse definiert.

 

Jede neu eingetragene Stute wird als aktive Zuchtstute geführt, für welche auch der Stutbuchbeitrag im darauffolgenden Jahr veranlagt wird, falls nicht vorher, spätestens bis 31.12. des Jahres, eine schriftliche Abmeldung erfolgt.

Ergebnisarchiv

Stutbucheintragung 2024 - ZB Brandenburg

 

Stutbucheintragung 2024 - ZB Sachsen-Anhalt

 

 

Stutbucheintragung 2023 - ZB Brandenburg

Stutbucheintragung 2023 - ZB Sachsen-Anhalt