Positiver Medikationsbefund

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Im Rahmen des Schaufensters der Besten wurden in diesem Jahr erstmals alle gekörten Hengste einer routinemäßigen Medikationskontrolle unterzogen. Diese Untersuchungen haben einen Befund hervorgebracht. Bei der Katalognummer Nr. 23 von Askari x Cellestial (Aussteller Stiftung BHLG Neustadt) ist die antibiotische Substanz Sulfadimethoxine nachgewiesen worden. Aus tierärztlicher Sicht handelt es sich um ein oral (zum Beispiel über das Futter) zu verabreichendes Antibiotikum welches keine schmerzstillende, entzündungshemmende oder leistungsbeeinträchtigende Wirkung hat.


Die entsprechenden Schritte nach den Medikationsbestimmungen der DSP-Körordnung sind eingeleitet. Das Körurteil wird mit sofortiger Wirkung aberkannt, sowie eine Sperrfrist von sechs Monaten zur Wiedervorstellung des Hengstes wirksam. Die weitere Vorgehensweise wird durch eine Schiedskommission bearbeitet.