Bundeschampionate: Qualifikationsanforderungen coronabedingt angepasst

Neuerungen berücksichtigen im Sinne der Pferde die Auswirkungen der Pandemie

 

Warendorf (fn-press). Endlich: Die Turniersaison geht nach der coronabedingten Pause langsam wieder los. Damit erhalten auch die jungen Pferde die Möglichkeit, Turniererfahrung zu sammeln und sich für die Bundeschampionate zu qualifizieren. Das Schaufenster der deutschen Pferdezucht wurde nicht nur als Veranstaltung den aktuellen behördlichen Vorgaben angepasst, indem die Bundeschampionate zum Beispiel über zwei Wochen vom 26. August bis 6. September gehen. Auch der Qualifikationsweg und die Qualifikationsmodi wurden überarbeitet, um die Folgen der Pandemie im Sinne der Pferde zu berücksichtigen.

 

Den Landesverbänden und Landeskommissionen wurden diverse Freiheiten eingeräumt, damit möglichst viele Turniere mit Jungpferdeprüfungen und Qualifikationsveranstaltungen im Lande angeboten werden. So können, wo möglich, die Qualifikationen für Dressur und Springen bundesweit ausgeschrieben werden, statt wie bisher für mindestens drei Landesverbände.

 

Neue Fristen
In Anbetracht der kurzen Turniersaison werden die Qualifikationsfristen um eine Woche verlängert. Das letztmögliche Qualifikationswochenende ist nun der 15./16. August für die Spring- und Vielseitigkeitspferde und -ponys, die in der ersten Veranstaltungswoche vom 26. bis 30. August ihre Titelkämpfe austragen. Die Dressur- und Reitpferde sowie –ponys messen sich in der ursprünglich geplanten Bundeschampionatswoche vom 2. bis 6. September. Hier ist der letztmögliche Qualifikationstermin für die Dressurpferde und –ponys das Wochenende 22./23 August. In Ausnahmefällen und abhängig vom Angebot der Qualifikationsveranstaltung behält sich der Veranstalter vor, auch noch Qualifikationen vom Wochenende vor dem Bundeschampionatsbeginn anzuerkennen. Also Ergebnisse vom 22./23. August für Springen und Vielseitigkeit, vom  29./30. August für Dressur.

 

Neue Regeln
Vor dem Hintergrund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln ist es Veranstaltern in Abstimmung mit der Landeskommissionen zudem erlaubt, die Qualifikationsprüfungen mit Startplatzbegrenzungen und weiteren einschränkenden Kriterien auszuschreiben. Zudem dürfen Qualifikationsprüfungen auch im Rahmen von Late-Entry-Turnieren ausgetragen werden.

 

Neue Qualifikationsanforderungen Springpferde
Bei den Qualifikationsprüfungen für die Springpferde müssen sich die Anforderungen für die fünfährigen von denen der sechsjährigen Pferde unterscheiden. Parcoursgestaltung und Anforderungen sollen dem Saisonzeitpunkt und dem dadurch bedingten Ausbildungs- und Erfahrungsstand der Pferde ebenfalls angepasst sein. Die Maximal-Anforderungen bei den sechsjährigen Pferden sollten ausgeschöpft werden.

  • Die fünf- und sechsjährigen Pferde qualifizieren sich über eine dafür ausgeschriebene Springpferdeprüfung der Klasse M.

  • Die Mindestanzahl der Hindernisse beträgt für die fünfjährigen Pferde zehn, statt wie bisher elf Hindernisse bzw. bei den sechsjährigen Pferde elf statt zwölf Hindernisse.
  • Für fünfjährige Pferde ist ein überbauter Wassergraben (Mindestweite: 2,50 Meter) verpflichtend vorgeschrieben; für sechsährige Pferde ist ein offener Wassergraben (Mindestweite: 2,50 Meter) verpflichtend vorgeschrieben.
  • Die Mindestlänge des Parcours wurde um 50 Meter auf 400 Meter verkürzt.

Neuer Anmeldeschluss für Springpony-Lehrgang
Für die Springponys wird jedes Jahr zur Vorbereitung auf die Bundeschampionate ein Lehrgang bei Bundestrainer Karl Brocks angeboten, diesmal am 3./4. August. Dort werden auch die Standard-Parcours der Finalqualifikationen zum Bundeschampionat trainiert. Eine Teilnahme ist nicht verpflichtend, wird aber ausdrücklich empfohlen. Der verbindliche Anmeldeschluss ist um zehn Tage nach hinten auf den 26. Juli geschoben worden, unabhängig davon, ob danach noch Qualifikationsergebnisse erbracht werden. Es liegt im Ermessen des Bundestrainers, zum Lehrgang zugelassen zu werden.

 

Neue Qualifikationsanforderungen Vielseitigkeitspferde
Fünfjährige Vielseitigkeitspferde müssen lediglich einmal mindestens die Wertnote 8,0 in einer Geländepferdeprüfung Klasse A*/A** oder L sowie einmal mindestens die Wertnote 7,0 in einer Geländepferdeprüfung Klasse L haben sowie weiterhin eine Platzierung in einer Vielseitigkeits- oder Kombinierten Prüfung Klasse A*/A** (ohne Stilspringen/ Stilgeländeritt), die in diesem Jahr durch je eine Dressurpferdeprüfung Klasse A mit einer Mindestwertnote von 6,5 und eine Springpferdeprüfung Klasse A mit einer Mindestwertnote von 7,5 ersetzt werden kann.

 

Sechsjährige Vielseitigkeitspferde müssen weiterhin zweimal mindestens die Wertnote 8,0 in einer Geländepferdeprüfung Klasse L vorweisen sowie eine Platzierung und/oder ein Mindestergebnis in einer Vielseitigkeitsprüfung Klasse L oder einem CCI2*-S/CCI2*-L haben, alternativ reicht ausnahmsweise ein Ergebnis in je einer Dressurpferdeprüfung Klasse L mit einer Mindestwertnote von 6,5 und eine Springpferdeprüfung Klasse L mit einer Mindestwertnote von 7,5 aus.

 

Direkt qualifiziert sind außerdem fünf- und sechsjährige Deutsche Reitponys, die mit Reitern aller Altersklassen (wobei für Junge Reiter und Reiter eine Gewichtsobergrenze in Turnierkleidung von 62 kg festgelegt ist) mindestens zweimal die Wertnote 7,0 in einer Geländepferdeprüfung erzielt haben. Dabei kann ein Geländepferde-Qualifikationsergebnis durch eine Platzierung in einer Vielseitigkeitsprüfung beziehungsweise Kombinierten Prüfung der Klasse A*/A** oder durch eine Dressurpferdeprüfung Klasse A mit einer Mindestwertnote von 6,5 und Springpferdeprüfung Klasse A mit einer Mindestwertnote von 7,0 ersetzt werden.

 

Die Qualifikation wird auf den 16. August 2020 verlängert. Sollte sich weniger als die erlaubte Zahl 30 an fünf- oder sechsjährigen Vielseitigkeitspferden direkt qualifizieren, behält sich der Veranstalter vor, weitere Paare zuzulassen.

 

Was von den Neuerungen vor der Coronakrise bleibt
Die Coronakrise hat auch Auswirkungen auf die Anfang des Jahres beschlossenen Bundeschampionats-Neuerungen: Im Springpferdebereich sollten zum Beispiel die Preisgelder auf 100.000 Euro angehoben werden. Eine Maßnahme, die erst einmal verschoben wird. Die Preisgelder bleiben aber auf dem Niveau von 2019. Nachfolgend eine Übersicht, welche der ursprünglichen Neuerungen für 2020 erhalten bleiben:

  • Bei den Springpferden wird ein neuer Bundeschampionats-Titel vergeben: das Warendorfer Youngster Championat wird aufgewertet zum Bundeschampionat für siebenjährige Springpferde.
  • Bei den sechsjährigen Springpferden ändert sich die Qualifikationsanforderung: Sie qualifizieren sich direkt über die Wertnote 8,0 oder besser für das Finale, d.h. die zusätzliche Platzierung in einem Springen der Klasse M entfällt.
  • Die kleinen Finals der fünf- und sechsjährigen Springpferde entfallen.
  • Hinzu kommen Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Springpferde: Der gesamte Stallbereich (Heueracker) bekommt Grasboden. Für die Springpferde werden zwei eingezäunte Longierzirkel am Ende des Vorbereitungsplatzes eingerichtet.

Bei den Reitpferden wird der Zeitplan entspannt. Zwei Neuerungen schlagen sich in der Ausschreibung nieder: Im Finale gehen drei Pferde beziehungsweise Ponys pro Abteilung. Dadurch ist bei Ausfällen garantiert, dass kein Pferd beziehungsweise Pony allein auf dem Prüfungsplatz geht. Zudem wird die Aufgabe in der Finalprüfung mit den Fremdreitern überarbeitet mit dem Ziel, diese zu verkürzen.

 

Bei den Vielseitigkeitspferden und –ponys wird in den Finalprüfungen das Bewertungsverhältnis der Teilprüfungen angepasst: Dressur, Springen und Gelände werden im Verhältnis 1:1,5:2 gewertet. Bei Punktgleichheit entscheidet das bessere Ergebnis in der Teilprüfung Gelände. Auch für die fünf- und sechsjährigen Buschpferde gibt es ab 2020 eine Geländebesichtigung im Schritt. Außerdem wird die Altersbegrenzung für die Reiter und Reiterinnen der Geländeponys aufgehoben und durch eine Gewichtsbegrenzung auf 62 Kilogramm ersetzt.

 

Die vollständigen Qualifikationsanforderungen und weitere Informationen unter www.bundeschampionate.tv