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Eröffnung der Antragsverfahren für die Richtlinien Herdenschutz vor dem Wolf in Sachsen-Anhalt

Antragstellung für das Jahr 2022 ist bis zum 15. Mai 2022 möglich 

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten teilt mit, dass im Rahmen der nachfolgenden Richtlinien die entsprechenden Antragsverfahren zum Herdenschutz vor dem Wolf eröffnet wurden: 

 

Bild: Wolf

  1. Auf Grundlage der Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich wurde für den Teil Förderung des Herdenschutzes das Antragsverfahrens für das Jahr 2022 eröffnet.

    Zuwendungsfähig ist der Erwerb mobiler Elektrozäune nebst Zubehör.

    Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau (Tel.: 0340 6506 0, Fax.: 0340 6506 601, E- Mail: poststellede@alff.mule.sachsen-anhalt.de), erhältlich oder können im Internet unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/herdenschutz-vor-dem-wolf/ abgerufen werden.  

    Antragsschluss ist unter Verwendung der einheitlichen Antragsvordrucke der 15.09.2022. 

    Weitere Informationen rund um den Wolf und den Herdenschutz befinden sich online auf den Seiten des Wolfskompetenzzentrums Iden:

    https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/
     
  2. Zudem wurde auf Grundlage des GAK-Gesetzes in Verbindung mit dem GAK-Rahmenplan 2021 – 2024 und der Richtlinie Herdenschutz Betriebsausgaben für die Förderung der Betriebsausgaben das Antragsverfahren für das Jahr 2022 eröffnet.

    Die der Förderung zugrundeliegende Richtlinie wurde novelliert und wird in Kürze veröffentlicht. 
    Zuwendungsfähig sind zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde zum Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch den Wolf. Damit soll einerseits Tierhaltern eine Weidetierhaltung zur nachhaltigen Landbewirtschaftung ermöglicht werden und andererseits die
    Konflikte zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung verringert werden.

    Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau (Tel.: 0340 6506 0, Fax.: 0340 6506 601, E- Mail: poststellede@alff.mule.sachsen-anhalt.de), erhältlich oder können im Internet unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/herdenschutz-vor-dem-wolf/ abgerufen werden.

    Für das laufende Jahr 2022 ist eine Antragstellung bis zum 15. Mai 2022 (Posteingang im ALFF Anhalt) unter Verwendung der einheitlichen Antragsvordrucke möglich.

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